Wichtige Änderung beim Zahlungsverkehr

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 07.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.

Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens eindeutig sein.

Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an den Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg exakt folgende Schreibweise:

ZWE oder ZWE Eisenberg

Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Softwareanbieter/ Finanzbuchhaltung) an.