Eintrag in das Installateurverzeichnis

Nach § 12 (2) der AVBWasserV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), dürfen nur Installationsunternehmen, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation ausführen.
Diese Vorschrift gilt für die gesamte Hausinstallation hinter der Wasserzähleranlage (auch für erdverlegte Trinkwasserleitungen und Bauwasseranschlüsse). Sie dient der Sicherstellung der Lebensmittelqualität des Trinkwassers und somit dem Schutz aller an das Versorgungsnetz des Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) angeschlossenen Verbraucher.
Der ZWE schließt mit den einzutragenden Installateurunternehmen einen Installateurvertrag ab. Jeder eingetragene Installateur erhält einen zeitlich befristeten Lichtbildausweis, mit dem er seine gültige Eintragung im Installateurverzeichnis nachweisen kann. Diese Ausweise sind personen- und firmengebunden. Wechselt ein eingetragener Installateur zu einem anderen Unternehmen, wird der Ausweis ungültig.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das unten stehende Formular und senden es ausgefüllt und unterschrieben an den
Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) 
Teichstraße 16
07607 Eisenberg
Bei Rückfragen wenden Sie sich unter 036691 789-31 an unsere Mitarbeiterin Frau Lendorf.
Formular
Zur Anzeige der einzelnen Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat-Reader. HIER kostenlos downloaden