Förderung Kleinkläranlagen

Für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik wurde durch das Land Thüringen ein Förderprogramm aufgelegt, welches bereits mehrmals verlängert wurde. Leider können nur eine bestimmte Anzahl von Förderanträgen im Jahr eingereicht werden und die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2023 aus, eine weitere Verlängerung ist ungewiss.
Förderfähig sind Siedlungsgebiete, in denen laut gültigem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes keine zentrale Kläranlage geplant ist. In einigen Orten müssen zukünftig durch die Grundstückseigentümer vollbiologische Kleinkläranlagen nach Stand der Technik errichtet werden.

Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen:

https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=VVTH-527000-TMUEN-20180718-SF

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen