Fördermöglichkeiten für private Bauherren sowie kommunale Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung

Die Richtlinie zur Förderung ausgewählter Vorhaben einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie von Anlagen zum Erstanschluss an die Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (Förderrichtlinie Sonderprogramm Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum, TIS-RL) ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten.

Das Ziel der Richtlinie ist die Erhöhung des Anschlussgrades an eine dem Stand der Technik entsprechende Trinkwasserversorgung zur qualitativen Verbesserung und quantitativen Sicherung der Bereitstellung von Trinkwasser.

Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2022.


Die Voraussetzung zur Förderung, den Ablauf der Antragsstellung sowie der Bewilligung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.



Richtlinie für die Förderung.
Druckversion
Zur Anzeige der einzelnen Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat-Reader. HIER kostenlos downloaden