Auf Grund der o. g. Gesetzlichkeiten ist der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) verpflichtet, dem Grundstückseigentümer der mit dem Recht belasteten Grundstücke einen einmaligen Ausgleich für das Recht zu zahlen.
Begünstigter des Entschädigungsanspruches ist derjenige, der mit Inkrafttreten des Gesetzes am 11. Januar 1995 Eigentümer der gesetzlich belasteten Grundstücke war.
Für den Fall, dass Sie zum 11. Januar 1995 noch nicht als Eigentümer der vorgenannten Grundstücke im Grundbuch eingetragen waren, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Der Anspruch geht auf den Alteigentümer vom 11. Januar 1995 zurück.
Sollte Ihnen der Eigentümer vom 11. Januar 1995 eine Abtretungserklärung für diese Ansprüche ausgestellt haben, legen Sie diese dem Zahlungsantrag bei.
Den ausgefüllten Zahlungsantrag senden Sie bitte unterschrieben an den:
Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
Teichstraße 16
07607 Eisenberg
oder per Fax: 036691 789-40
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 036691 789-15 an unsere Mitarbeiterin Frau Strandt.
Antrag auf Auszahlung einer Entschädigung für das eingetragene Leitungsrecht
