Wegen anhaltender Trockenheit erlässt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Quellen.
Dies gilt in diesem Jahr auch für Brunnen. Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z. B. Rasenplätze) mit wasserrechtlicher Erlaubnis dürfen in den Abend- bzw. Nachtstunden (20 Uhr bis 6 Uhr) beregnet werden. Die Allgemeinverfügung tritt mit Bekanntgabe im Amtsblatt 05/2025 (am 31. Mai 2025) in Kraft.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde (PDF)

