Aussetzung Grundpreis

Bei Vorliegen gewichtiger Gründe kann auf Antragstellung des Vertragspartners eine Aussetzung des Grundpreises für max. 3 Monate erfolgen. Der Antrag ist schriftlich mit Angabe der Gründe bis zum 20. des Monates, welcher dem Aussetzungszeitpunkt vorausgeht, beim ZWE einzureichen. Der Grundpreis für eine Wohneinheit bzw. für ein Gewerbe/sonstige Nutzung ist grundsätzlich zu entrichten.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den
Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) 
Teichstraße 16
07607 Eisenberg
oder per Fax: 036691-78940
Formular
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